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Bewerbung an der Fachschule für Sozialwesen

Zugangsvoraussetzungen (gemäß § 73 FSO):

1. Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss und

a) der erfolgreiche Abschluss einer für den Bildungsgang förderlichen, nach Bundes- und Landesrecht anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer,

b) der erfolgreiche Abschluss einer nach Bundes- und Landesrecht anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer und eine mindestens zweijährige oder, soweit sie dem Bildungsgang förderliche ist, mindestens einjährige Berufstätigkeit oder

c) eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens sieben Jahren in Vollzeitbeschäftigung oder

2. der erfolgreiche Abschluss der Fachoberschule in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales sowie

3. die gesundheitliche Eignung, welche durch ein ärztliches Attest, dass bei Antragstellung nicht älter als ein Monat sein darf, nachzuweisen ist.

Für die berufliche Tätigkeit werden das Freiwillige Soziale Jahr, der Bundesfreiwilligendienst und der Zivildienst angerechnet, soweit dabei eine für die Arbeit in der Sozialpädagogik förderlichen Tätigkeit abgeleistet wird.

NEU! Ab dem Schuljahr 2023/2024 kann die Fachschule auch mit einem erfolgreichen Abschluss der Fachoberschule in einer anderen Fachrichtung oder der allgemeinen Hochschulreife und zusätzlich einer einschlägigen sozialpädagogischen Tätigkeit von mindestens sechs Wochen besucht werden! (Verordnung des Sächsischen Kultusministeriums vom 27.06.2023)

Bewerbungsunterlagen:

Wenn Sie der Beruf der staatlich anerkannten Erzieherin/des staatlich anerkannten Erziehers (Bachelor Professional in Sozialwesen) interessiert, reichen Sie bitte mit Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen ein:

  • Bewerbungsschreiben (Motivation für die Ausbildung)
  • Lebenslauf mit einem Passbild
  • beglaubigtes Schulabschlusszeugnis
  • beglaubigtes Zeugnis der Berufsausbildung
  • Nachweis der mindestens zweijährigen Berufstätigkeit in Vollzeit
  • Arbeitszeugnisse/Referenzen/Praktikumseinschätzungen
  • ärztliches Gesundheitszeugnis, aus dem die Berufseignung hervorgeht
  • polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate)
  • für die berufsbegleitende Ausbildung: Arbeitsvertrag mit der Ausbildungseinrichtung mit 20 oder 30 Wochenstunden

Nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie von uns umgehend eine Antwort bzw. eine Einladung zum persönlichen Gespräch.